Das Cannabisgesetz: Eine lang ersehnte Entkriminalisierung
Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 ist in Deutschland die lang ersehnte, aber sehr kontrovers diskutierte Entkriminalisierung von Cannabis umgesetzt worden. Das neue Gesetz markiert einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik und soll den Konsum sowie den Eigenanbau in einem bestimmten, klar definierten Rahmen erlauben.
Kernpunkte des neuen Gesetzes sind die Freigabe des Besitzes von bis zu 50 Gramm Cannabis für Personen ab 18 Jahren sowie die Möglichkeit, bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenanbau zu halten. Damit einhergehend wurden zahlreiche Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände aufgehoben oder entschärft.
(Symbolfoto: Kemedo. /Canva)
✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält trotz neuer Gesetzgebung, die eine Entkriminalisierung von Cannabis anstrebt, am strengen THC-Grenzwert von 7,5 Gramm fest, was zu einem potenziellen Konflikt zwischen Justiz und Legislative führt.
Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes: Am 1. April 2024 trat in Deutschland das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft, das eine Entkriminalisierung von Cannabis einleitet und einen Paradigmenwechsel in der deutschen Drogenpolitik darstellt.
Kernpunkte des KCanG: Erwachsene dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen und bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Straf- und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Cannabis wurden größtenteils aufgehoben oder gemildert.
BGH-Entscheidung zum THC-Grenzwert: Trotz der neuen Gesetzgebung bestätigte der BGH am 18. April 2024 den bestehenden THC-Grenzwert von 7,5 Gramm für die Einstufung als „nicht geringe Menge“, was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.
Begründung des BGH: Der BGH argumentiert, dass die konkrete Wirkweise und Gefährlichkeit von THC unverändert bleiben und daher keine Anhebung des Grenzwertes erforderlich sei.
Widerspruch des BGH zur Gesetzgebung: Die Entscheidung des BGH steht im Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers, der im KCanG eine Anhebun[…]