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Wiedereinsetzungsantrag bei Verhandlungsunfähigkeit – ärztliches Attest

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Angeklagte bekommt Wiedereinsetzung aufgrund ärztlichen Attests
Ein Angeklagter, der wegen akuter Erkrankung nicht zu einem Gerichtstermin erscheinen konnte, erhielt auf sofortige Beschwerde hin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, da das Amtsgericht seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl ohne Prüfung der vorgelegten ärztlichen Bescheinigung verworfen hatte. Das LG Nürnberg-Fürth entschied, dass nicht die genügende Entschuldigung, sondern die nachgewiesene Verhandlungsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest für die Wiedereinsetzung ausschlaggebend ist.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Qs 3/24 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Ein ärztliches Attest, das einem Angeklagten Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt, ist für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand maßgeblich.
Die unmittelbare Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen Nichterscheinens des Angeklagten ohne Prüfung der vorgelegten Entschuldigung ist rechtswidrig.
Der gerichtliche Beschluss betont, dass es auf die tatsächliche Entschuldigung, nicht auf die subjektive Einschätzung des Angeklagten ankommt.
Ein Gericht muss bei Zweifeln an der Verhandlungsunfähigkeit aktiv Ermittlungen anstellen, statt die Entschuldigung direkt zu verwerfen.
Die Vorlage eines ärztlichen Attests gilt als ausreichende Entschuldigung, selbst wenn die genaue Art der Erkrankung nicht angegeben ist.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der ärztlichen Beurteilung über die Verhandlungsunfähigkeit und kritisiert die mangelnde Nachforschung des Erstgerichts.
Der Beschluss weist darauf hin, dass die Schweigepflicht durch die Vorlage des Attests als aufgehoben gilt, was eine Überprüfung durch das Gericht ermöglicht.
Das Urteil stärkt die Rechte der Angeklagten, indem es klare Anforderungen an die Berücksichtigung ärztlicher Atteste stellt.
Es wird betont, dass das Gericht verpflichtet ist, alle zugänglichen und notwendigen Informationen einzuholen, bevor es eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung trifft.
Die Rechtsprechung legt fest, dass die objektive Unmöglichkeit der Teilnahme an der Verhandlung durch Krankheit eine gültige Entschuldigung darstellt.


Entschuldigung bei Verhandlungsunfähigkeit
Eine Gerichtsverhandlung kann für einen Angeklag[…]


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