Mittelherkunft und Geldwäscherecht
Stellen Sie sich auch die Frage, welcher Betrag an Bargeld Sie auf Ihr Bankkonto einzahlen können, ohne dabei Herkunftsnachweise vorlegen zu müssen? Generell dürfen Sie bis zu 10.000 Euro pro Transaktion pro Bank und Person einzahlen, ohne weitere Belege erbringen zu müssen. Übersteigt der eingezahlte Betrag diesen Wert, ist von Ihnen ein Nachweis über die Quelle des Geldes zu erbringen. Diese Vorgabe dient der Bekämpfung von Geldwäsche und ist gesetzlich festgelegt.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Hintergründe dieser Regelung und welche weiteren Vorschriften in diesem Kontext beachtet werden müssen.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Geldwäscheprävention: Hauptziel der gesetzlichen Regelungen ist die Verhinderung von Geldwäsche.
Einzahlungsgrenze ohne Nachweis: Bis zu 10.000 Euro dürfen pro Person und pro Bank eingezahlt werden, ohne dass ein Herkunftsnachweis erforderlich ist.
Nachweis bei höheren Beträgen: Überschreitet der Betrag die Grenze von 10.000 Euro, ist ein Nachweis über die Mittelherkunft erforderlich.
Unterscheidung zwischen Bestands- und Neukunden: Für Neukunden können strengere Regelungen gelten, mit einer Nachweispflicht bereits ab Einzahlungen von 2.500 Euro.
Eigenverantwortung der Banken: Banken können eigene, strengere Regelungen festlegen und unterliegen der Verpflichtung, die Herkunft größerer Geldbeträge zu überprüfen.
Gesetzliche Grundlage: Das Geldwäschegesetz (GwG) und die Regulierung durch die BaFin bilden die gesetzliche Basis.
Folgen der Nichteinhaltung: Bei fehlendem Nachweis kann es zur Ablehnung der Einzahlung, Kontoüberprüfung, Kontokündigung und Verdachtsmeldung an die Behörden kommen.
Beweis der Mittelherkunft: Akzeptierte Nachweise können Verkaufsbelege, Gehaltsnachweise oder Dokumente über Erbschaften und Schenkungen sein.
Risiko des „Smurfing“: Regelmäßige Einzahlungen knapp unter der Grenze können den Verdacht des Smurfing erwecken, was zu verstärkten Kontrollen führen kann.
Problematik für ehrliche Bürger: Die gesetzlichen Anforderungen können auch unbescholtene Bürger treffen, die ihr Geld l[…]