Wenn die Polizei filmt – Grenzen der Vertraulichkeit bei Body-Cam-Aufnahmen
Äußerungen eines Polizeibeamten während einer Personenkontrolle, aufgezeichnet durch die Body-Cam des Beamten für Beweissicherungszwecke, gelten als „nichtöffentlich“ im Sinne des § 201 Abs. 1 StGB; der Angeklagte, der die Polizeikontrolle mit seinem Handy filmte, wurde der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 KLs 3350 Js 16251/22 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Äußerungen eines Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle, aufgezeichnet durch seine Body-Cam, sind als „nichtöffentlich“ gemäß § 201 Abs. 1 StGB anzusehen.
Der Angeklagte wurde wegen unbefugter Aufnahme dieser Äußerungen mit seinem Handy zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt.
Die Rechtsordnung schützt die Unbefangenheit menschlicher Kommunikation und das Recht des Einzelnen, über die Aufnahme und Verwendung seiner gesprochenen Worte zu bestimmen.
Der Angeklagte handelte wissentlich rechtswidrig, indem er die polizeiliche Anordnung, das Filmen zu unterlassen, ignorierte.
Auch wenn der Polizeibeamte durch das Einschalten der Body-Cam wusste, dass seine Worte aufgezeichnet wurden, verlor er nicht den Schutz des § 201 StGB.
Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung den bisherigen straffreien Lebensweg des Angeklagten sowie seine subjektive Empfindung, durch das Polizeilicht geblendet worden zu sein.
Zu Lasten des Angeklagten wirkte sich sein provokantes und respektloses Verhalten gegenüber den Polizeibeamten aus.
Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen tragen.
Vertraulichkeit menschlicher Kommunikation
Persönliche Gespräche sind in der Regel geschützt vor unbefugter Aufzeichnung und Verbreitung. Das Strafrecht soll die Unbefangenheit der Kommunikation bewahren und die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes sicherstellen. Wann jedoch ist die Grenze zur öffentlichen Äußerung überschritten? Insbesondere im Kontext polizeilicher Einsätze ergeben sich hierzu komplexe Rechtsfragen.
Bei einer Verkehrskontrolle oder sonstiger polizeilicher Überwachung stellt sich die Frage, ob die Äußerungen der Beamten als nic[…]