Alkohol am Steuer: Verkehrsunfall mit schwerwiegenden Folgen – OLG Frankfurt entscheidet
Verkehrsunfälle mit Personenschäden sind leider immer noch ein gesamtgesellschaftliches Problem. Alkohol am Steuer ist einer der Hauptrisikofaktoren, der schwerwiegende Folgen haben kann. Das Recht sieht für solche Fälle besonders strenge Regeln vor, um den Schutz der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Jeder Fahrer trägt eine hohe Verantwortung, die eigene Fahrtüchtigkeit vor Fahrtantritt sorgfältig zu überprüfen. Nur so können Unfälle vermieden und Verletzungen von Unschuldigen verhindert werden. Im Folgenden wird ein Gerichtsurteil zu einem solchen Fall vorgestellt und analysiert.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Beklagte zu 1 war zum Unfallzeitpunkt mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,96 Promille alkoholisiert.
Das Gericht sah eine Mitverschuldung der Klägerin durch einen Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO, da sie den herannahenden Beklagten bei einem Blick hätte erkennen können.
Allerdings hätte der alkoholisierte Beklagte den Unfall durch eine Vollbremsung vermeiden können, weshalb ihm ein Verschulden zugerechnet wurde.
Das Gericht wertete die Unfallfolgen als so gravierend, dass ein Schmerzensgeld von 52.500 € (statt der vorinstanzlichen 35.000 €) angemessen ist.
Die Klägerin erhält insgesamt Schadenersatz in Höhe von 64.087,71 € (69% des Gesamtschadens), inklusive 52.500 € Schmerzensgeld.
Die Beklagten haften als Gesamtschuldner für 75% des materiellen und immateriellen Zukunftsschadens der Klägerin.
➜ Der Fall im Detail
Unfallverursachung durch alkoholisierten Fahrer
Das Gerichtsurteil des OLG Frankfurt betraf einen schwerwiegenden Verkehrsunfall, der durch einen alkoholisierten Fahrer verursacht wurde.
Ein alkoholisiertes Fahrer verursacht einen Verkehrsunfall, und das Gericht erkennt die Alkoholisierung als erhebliche Fahrlässigkeit an, d[…]