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Oberverwaltungsgericht Saarland – Az.: 2 B 151/20 – Beschluss vom 28.04.2020
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 20.000,- € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist Inhaber eines Fitnessstudios. Er wendet sich gegen die im Zuge der sogenannten „Corona-Krise“ durch Rechtsverordnung des Antragsgegners vom 30.3.2020,1 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16.4.2020,2 verfügten grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen „zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ im Saarland (im Weiteren: CPV).
Die zu deren Eindämmung beziehungsweise zu einer Verlangsamung des durch das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 hervorgerufenen Infektionsgeschehens der auf der Grundlage der §§ 32, 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)3 ergangene Verordnung der Landesregierung normiert – allgemein – in § 1 CPV den Grundsatz der Reduzierung [...] Weiterlesen
“Corona-Pandemie – Verbot des Betriebs von Fitnessstudios”