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Landgericht Duisburg
Az.: 7 S 63/05
Urteil: 22.07.2005
Vorinstanz: Amtsgericht Oberhausen, 38 C 3249/04
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts
vom 02. März 2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
G r ü n d e: 1
I.
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass ein durch den Beklagten
ausgesprochenes bundesweites Stadionverbot unwirksam ist. Wegen der
Einzelheiten wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug
genommen.
Mit dem angefochtenen Urteil vom 02. März 2005 hat das Amtsgericht die Klage
abgewiesen und hat zur Begründung ausgeführt, dass der Beklagte bereits nicht
passiv legitimiert sei, weil er lediglich als Vertreter der übrigen Bundesligavereine
aufgetreten sei. Im [...] Weiterlesen
“Stadionverbot bundesweites – Rechtmäßigkeit”