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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg – Az.: L 3 U 118/16 – Urteil vom 18.10.2022
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 07. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Hörstörungen als Berufskrankheit nach dem Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) i. V. m. der Berufskrankheitenverordnung (BKV) nach Nummer 2301 der Anlage 1 zur BKV (BK 2301) – Lärmschwerhörigkeit.
Der 1940 geborene Kläger absolvierte von September 1954 bis September 1956 im VEB eine Lehrausbildung zum Stahlbauschlosser, während derer er die Hälfe der Zeit praktisch ausgebildet wurde und dabei u. a. an einem Schmiedelehrgang teilnahm sowie mit [...] Weiterlesen
“Anerkennung einer Innenohrschwerhörigkeit als Berufskrankheit nach Nr. 2301 BKV”