Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Erwerbsminderungsrente – rentenberechtigende Leistungsminderung – Vollbeweis

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

SG Nordhausen – Az.: S 20 R 956/19 – Urteil vom 15.12.2022

Der Bescheid der Beklagten vom 05.02.2019 in Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25.04. 2019 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ab 01.02.2019 und ab 01.11.2019 wegen voller Erwerbsminderung im gesetzlichen Umfang zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt 2/3 der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Tatbestand
Streitig ist eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die 1972 geborene Klägerin beantragte am 16.07.2018 bei der Beklagten eine Erwerbsminderungsrente.

Die Beklagte zog diverse medizinische Unterlagen bei und lehnte mit Bescheid vom 05.02.2019 den Antrag der Klägerin ab. Dagegen legte die Klägerin am 15.02.2019 Widerspruch ein. Mit Widerspruchsbescheid vom 25.04.2019 wurde der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen, da nach dem Ergebnis der medizinischen Ermittlungen bei der Klägerin noch ein Leistungsvermögen für leichte Tätigkeiten mit weiteren Funktionseinschränkungen für mindestens 6 Stunden täglich vorliege.

Hiergegen hat die Klägerin am 27.05.2019 Klage erhoben.Sie führt an, dass aufgrund der Gesamtheit der diagnostizierten Erkrankungen eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr gegeben sei.

Die Klägerin beantragt, den Bescheid der Beklagten vom 05.02.2019 in Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25.04.2019 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin Rente wegen voller, hilfsweise teilweiser Erwerbsminderung ab Antragstellung im gesetzlichen Umfang zu gewähren.

Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Die Beklagte verweist auf ihre Bescheide.

Das Gericht hat Befundberichte G-H, T und A beigezogen. Ferner wurden ein psychiatrisch- psychosomatisches Gutachten bei B und ein neuropsychologisches Gutachten bei Sch eingeholt.Nach dem Gutachten von B vom 13.11.2019 bestehen folgende Gesundheitsstörungen:
Auf psychiatrisch-psychosomatischem Fachgebiet:
Symptomdiagnosen:
· Angst und Depression gemischt; (I CD 10: F41 2).· Bruxismus (nächtliches Zähneknirschen), mit Bissschiene seit 2014 versorgt; (ICD 10: F45.8)· niedrige Intelligenz (IQ 83), kein Hinweis auf Intelligenzminderung· umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, Lese- und Rechtschreibschwäche, vor allem Rechenstörung; (ICD 10: F81.3)· leichte kognitive Teilleistungsschwäche (Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Konzentration, Verlangsamung bei Problemlös[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv