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Impfschaden nach Coronaimpfung – Dienstunfall anlässlich einer dienstlichen Veranstaltung

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VG Hannover – Az.: 2 A 460/22 – Urteil vom 24.11.2022

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.


Zusammenfassung
(Symbolfoto: PeopleImages.com – Yuri A/Shutterstock.com)

Die Klägerin begehrt die Anerkennung eines Körperschadens, den sie nach einer COVID-19-Impfung als Arbeitsunfall erlitten hat. Sie war Sonderschullehrerin in Niedersachsen und wurde zum Zeitpunkt der Impfung einer anderen Schule zugewiesen. Die Schule, an der sie geimpft wurde, war nicht ihr regulärer Arbeitsplatz, und es gab keine Anweisung ihres Arbeitgebers, sich impfen zu lassen. Nach der Impfung erlitt sie eine schwere Thrombose, einschließlich eines Hirninfarkts, und war mehrere Monate lang im Krankenhaus.

Die Klägerin machte geltend, dass die Impfung Teil ihrer Arbeitspflichten war und daher als arbeitsbedingter Schaden zu betrachten sei. Die Beklagte lehnte ihre Klage jedoch mit der Begründung ab, die Impfung gehöre nicht zu ihren Arbeitsaufgaben, und der Arbeitgeber habe keine Kontrolle über den Impfvorgang gehabt.

Die Klägerin legte gegen die Entscheidung Berufung ein, die jedoch von der Beklagten mit der Begründung zurückgewiesen wurde, die Impfung sei nicht vom Arbeitgeber durchgeführt worden und die Klägerin sei nicht verpflichtet gewesen, sich impfen zu lassen. Der Kläger reichte Klage ein, um die Verletzung als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen, aber die Beklagte behauptete, die Impfung sei nicht Teil der Arbeitspflichten des Klägers gewesen.

Der Fall wirft die Frage auf, ob eine Impfung, die während der Arbeitszeit, aber außerhalb der regulären Arbeitspflichten erfolgt, einen arbeitsbedingten Schaden darstellt. […]


Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Anerkennung der nach einer Impfung gegen das Coronavirus bei ihr aufgetretenen Körperschäden als Dienstunfall[…]


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