Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit – Verweisung

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Sächsisches Landessozialgericht – Az.: L 5 R 20/16 – Beschluss vom 11.12.2017

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 10. November 2015 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Weiterzahlung einer Versichertenrente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung über den 31. August 2013 hinaus.

Der im August 1958 geborene Kläger erlernte, nach Beendigung der zehnklassigen allgemeinen Schulausbildung, von September 1976 bis Juli 1978 den Beruf des Bäckers, den er mit Facharbeiterzeugnis vom 15. Juli 1978 abschloss. Er war von Juli 1978 bis Juli 1992 als Bäcker beschäftigt. Anschließend bestand Arbeitslosigkeit. Im Zeitraum von November 1992 bis Dezember 1993 durchlief er eine Umschulung zur Fachkraft für Lager- und Transportwirtschaft, die er mit Zeugnis vom 17. Dezember 1993 abschloss. Von August 1994 bis März 2010 war er als Lager- und Versandmitarbeiter beschäftigt. Er bezog anschließend Lohnersatzleistungen in Form von Krankengeld, von Übergangsgeld und seit September 2013 in Form von Arbeitslosengeld II.

Den am 29. September 2010 gestellten Erwerbsminderungsrentenantrag lehnte die Beklagte, nach Beiziehung der Rehabilitationsentlassungsberichte des Klinikzentrums Z… vom 25. September 2008 und der Reha-Klinik Y… vom 30. September 2010, mit Bescheid vom 21. Oktober 2010 und bestätigendem Widerspruchsbescheid vom 10. Februar 2011 ab. Hiergegen erhob der Kläger am 9. März 2011 Klage zum Sozialgericht Leipzig. Nach Einholung eines Gutachtens auf psychiatrischem Fachgebiet von Prof. Dr. X… vom 30. August 2012 bot die Beklagte mit Schriftsatz vom 8. November 2012 im Vergleichswege, ausgehend von einem am 1. August 2011 eingetretenen Leistungsfall, die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit für den Zeitraum vom 1. März 2012 bis 31. August 2013 an. Das Vergleichsangebot nahm der Kläger mit Schriftsatz vom 12. Dezember 2012 an. Die Beklagte führte den Vergleich mit Rentenbescheid vom 28. Januar 2013 aus.

Den am 28. März 2013 gestellten Weitergewährungsantrag lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 12. Juni 2013 und bestätigendem Widerspruchsbescheid vom 13. November 2013, nach Einholung eines Gutachtens auf neurologischem und psychiatrischem Fachgebiet von Dr. W… (Facharzt für Neurologie und Psychiatrie) vom 22. Mai 2013, ab. Im Ergebnis der medizinischen Sachaufklärung sei festzustellen, dass bei ihm ein Lei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv