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OLG Celle, Az.: 14 U 156/11
Urteil vom 28.03.2012
Auf die Berufung der Beklagten zu 1 wird das am 31. August 2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover teilweise geändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Von der Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil und der Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.
II.
Die Berufung der Beklagten zu 1 ist begründet.
Die Klägerin hat keinen Anspruch gegen die Beklagte zu 1 [...] Weiterlesen
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