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AG Rheine, Az.: 14 C 252/15, Urteil vom 14.06.2016
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Von der Darstellung eines Tatbestandes wurde gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist nicht begründet.
Die Klägerin hat keinen Schadenersatzanspruch gegen den Beklagten, da sie nicht zu beweisen vermocht hat, dass der Beklagte ihr Fahrzeug beschädigt hat.
Zwar hat die Zeugin I glaubhaft bekundet, gesehen zu haben, wie ein älterer Mann mühsam versucht habe, auf dem Parkplatz C auszuparken und dabei vermutlich gegen das Fahrzeug der Klägerin gestoßen sei, weil sich dieses leicht bewegt habe.
Jedoch konnte der Sachverständige X bei einer Gegenüberstellung der [...] Weiterlesen
“Parkplatzunfall – Zeugenbeweis für Fahrzeugberühung”