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UPE-Aufschläge und Verbringungskosten

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Verkehrsunfall: UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sind auch bei fiktiver Schadensabrechnung zu erstatten
AG Düsseldorf, Az.: 48 C 82/17

Urteil vom 05.07.2017

Die Beklagten werden entsprechend ihrem Anerkenntnis als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 424,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.09.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 77,2% und die Beklagten als Gesamtschuldner 22,8% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Von der Wiedergabe des Tatbestands wird gemäß § 313a Abs. 1 ZPO, von der Wiedergabe der Entscheidungsgründe wird darüber hinaus teilweise gemäß § 313b Abs. 1 ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist über den von der Beklagten anerkannten Betrag hinaus zulässig und begründet.

I.

Symbolfoto: AndreyPopov/ Bigstock

Die Klägerin hat – soweit die Beklagten die Klageforderung nicht anerkannt haben – ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist. Denn die Klage war insoweit ursprünglich zulässig und begründet und ist durch ein nach Rechtshängigkeit ein getretenes Ereignis unbegründet geworden.

Der Klägerin stand ursprünglich der Anspruch in der geltend gemachten Höhe zu, §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 und 2 StVG, 115 VVG.

Streitig ist zwischen den Parteien insoweit noch, inwieweit Verbringungskosten und UPE-Aufschläge auch im Falle einer fiktiven Schadensabrechnung erstattungsfähig sind. Das ist beides der Fall.

UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung zumindest dann erstattungsfähig, wenn sie bei Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten typischerweise erhoben werden (OLG München r+s 2014, 471). Davon ist auszugehen, wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger unter Berücksichtigung der örtlichen Gepflogenheiten zu dem Ergebnis gelangt ist, dass im Falle einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten typischerweise UPE-Aufschläge und Verbringungs[…]


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