LG Dortmund, Az.: 21 O 148/12
Urteil vom 17.12.2014
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner
1. an den Kläger 8025 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.10.2011 zu zahlen,
2. den Kläger von den Kosten des E-T Sachverständigenbüro, Inhaber R. E. e.K. i.H.v. 1155,85 EUR aus der Rechnung vom 02.09.2011 zur Rechnungsnummer … freizustellen,
3. den Kläger von den Kosten der Firma ………i.H.v. 1020,25 EUR aus der Rechnung vom 13.09.2011 zur Rechnungs-Nr. … freizustellen,
4. ihn von den Gebühren des Rechtsanwaltes ….. i.H.v. 837,52 EUR freizustellen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 86 % die Beklagten und zu 14 % der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Symbolfoto: adrian825/Bigstock
Der Kläger verlangt Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalles vom 01.09.2011, bei dem gegen 21:00 Uhr sein geparktes Fahrzeug (BMW) auf der G-straße in D. beschädigt wurde.
Der Kläger behauptet, der Beklagte zu 1 sei aus Unachtsamkeit mit dem bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Pkw VW Tiguan, amtliches Kennzeichen …, gegen seinen Pkw gefahren.
Wegen der Örtlichkeit wird auf die Lichtbilder Bl. 91 der Akten verwiesen.
Der Kläger verlangt Ersatz von Reparaturkosten i.H.v. 8767,68 EUR netto. Weiter verlangt er Ersatz der ihm entstandenen Sachverständigenkosten sowie der angefallenen Mietwagenkosten. Wegen der Schadenspositionen im Einzelnen wird auf den Inhalt der Klageschrift nebst Anlagen verwiesen.
Der Kläger beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 8792,68 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.10.2011 zu zahlen,
6. ihn von den Kosten des E.-T.T Sachverständigenbüro, Inhaber R. E. r e.K. i.H.v. 1155,85 EUR aus der Rechnung vom 02.09.2011 und von 80,21 EUR aus der Rechnung vom 27.09.2011 zur Rechnungsnummer … freizustellen,
7. ihn von den Kosten der Firma … GmbH & Co. KG i.H.v. 1773,15 EUR aus der Rechnung vom 13.09.2011 zur Rechnungs-Nr. … freizustellen,
8. ihn von de[…]