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Rechtsanwälte Kotz GbR

Datenweitergabe an Dritte zu Prüfungszwecken durch Kfz-Haftpflichtversicherung – Auskunftsanspruch des Geschädigten

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

AG Bremen, Az.: 9 C 30/13

Urteil vom 20.02.2014

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 359,57 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 27.10.2012 zu bezahlen.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsvergütung der Kanzlei T… in Höhe von 120,66 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 07.02.2014 freizuhalten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 28 %, der Beklagte zu 1. darüber hinausgehend zu 9 % alleine und der Kläger zu 63 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Zahlungsantrags zu 1. wird auf 973,82 €, der Streitwert des Auskunftsantrag zu 2. auf 300,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Symbolfoto: wellphoto/Bigstock

Der Kläger macht Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall geltend.

Am 18.09.2012 verunfallte das vom Zeugen J… gesteuerte Klägerfahrzeug, Mercedes Benz mit dem amtlichen Kennzeichen HB-…, im Kreuzungsbereich Merkurstraße/Stromer Landstraße mit dem vom Beklagten zu 1. gesteuerten Beklagtenfahrzeug LKW, amtliches Kennzeichen OHZ…, das seinerzeit bei der Beklagten zu 2. haftpflichtversichert war.

Der von der A281 kommende und links blinkende LKW fuhr geradeaus über die Kreuzung, der entgegen kommende PKW bog in diesem Moment nach links ab; der Mercedes wurde hinten rechts am Stoßfänger beschädigt.

Nachdem die Beklagten bis spätestens zum 26.10.2012 zur Zahlung von 1.255,86 € aufgefordert worden waren, zahlten sie vorgerichtlich 282,04 € unter Zugrundelegung einer Mithaftungsquote von 25 %.

Der Kläger trägt vor, dass sich der LKW auf der gegenüber liegenden Linksabbiegerspur befu[…]


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