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Verlängerung der Räumungsfrist: Ein Fall von Mietrecht und Pandemie
In diesem Fall, der vor dem Landgericht Berlin (LG Berlin) verhandelt wurde, ging es um die Verlängerung einer Räumungsfrist für eine Wohnung. Der Beklagte hatte sich in einem gerichtlichen Vergleich dazu verpflichtet, die von ihm bewohnte Wohnung bis zum 29. Februar 2020 zu räumen und herauszugeben. Am 17. Februar 2020 beantragte er jedoch beim Amtsgericht Charlottenburg eine Verlängerung der Räumungsfrist bis zum 19. Juni 2020.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 64 T 40/20 [toc]
Die Entscheidung des Amtsgerichts
Das Amtsgericht Charlottenburg wies den Antrag des Beklagten zurück. Es argumentierte, dass der Antrag nach Ablauf der in § 794a Abs. 1 Satz 2 ZPO bestimmten Antragsfrist gestellt [...] Weiterlesen
“Wohnungsherausgabe – Berechnung der Frist für Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist”