Die meisten Mieter gehen davon aus, dass der Vermieter selbst über ein schönes Zuhause verfügt und dementsprechend das Mietobjekt lediglich als Geldanlage betrachtet. Die wenigsten Mieter machen sich Gedanken darüber, dass der Vermieter selbst irgendwann einmal einen Eigenbedarf an dem Mietobjekt anmelden könnte. Obgleich der Vermieter auf der Grundlage des § 573 Abs. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das gesetzlich verankerte Recht dazu hat, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, so müssen für die rechtliche Wirksamkeit dieser Kündigungsform gewisse Kriterien erfüllt sein. Hier in diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund um die Eigenbedarfskündigung und wie Sie als Mieter präventiv dagegen vorgehen können.
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Definition und Gründe für eine Eigenbedarfskündigung
Verstehen Sie Ihre Rechte bei Eigenbedarfskündigungen. Kennen Sie die Voraussetzungen, Ihre Widerspruchsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen als Mieter. (Symbolfoto: Pixelvario/Shutterstock.com)
Die Eigenbedarfskündigung definiert sich aus der wörtlichen Bezeichnung heraus. Der Vermieter spricht dem Mieter die Kündigung aus, da er selbst das Mietobjekt benötigt. Es gibt eine wahre Vielzahl von Gründen, die hierfür in Betracht kommen können. Entgegen der landläufig weit verbreiten Meinung ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Vermieter selbst das Mietobjekt bewohnen möchte.
Unter der Kategorie „Eigenbedarf“ fällt auch, dass der Vermieter das Mietobjekt einem Verwandten oder nahestehenden Angehörigen zur Nutzung überlassen möchte. Die Eigenbedarfskündigung grenzt sich von den anderen Kündigungsarten dahin gehend ab, dass sie nur im tatsächlichen Fall eines Eigenbedarfs rechtlich wirksam ausgesprochen werden kann. Ist dies der Fall, so hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietvertragsverhältnisses und kann dem Mieter gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kündigen.
Voraussetzungen einer wirksamen Eigenbedarfskündigung
Damit die Eigenbedarfskündigung rechtlich wirksam wird, ist es zwingend erforderlich, dass gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Zunächst muss der Vermieter in der schriftlichen Kündigung den legitimen Kündigungsgrund nachvollziehbar für den Mieter darlegen und überdies m[…]