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Verdachtskündigung – Darlegungslast des Vermieters

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Verdächtigungen und Konsequenzen: Klärung der Darlegungslast bei Verdachtskündigung
In einem aufsehenerregenden Urteil des Landgerichts Potsdam (Az.: 52 O 6/22) vom 21.02.2023 wurde eine komplexe Rechtsfrage geklärt, die sich auf den Bereich des Mietrechts und insbesondere auf die sogenannte „Verdachtskündigung“ bezieht. Der Fall, in dem eine Vermieterin ihrer Mieterin aufgrund von schweren Verdachtsmomenten fristlos gekündigt hatte, wirft Licht auf die rechtlichen Implikationen und die Notwendigkeit einer genauen Untersuchung der zugrundeliegenden Verdachtsmomente. Die Hauptfrage hierbei war, ob die Verdachtskündigung rechtskräftig ist und inwiefern die Vermieterin den Verdacht auf schwerwiegende strafrechtliche Handlungen ihrer Mieterin nachweisen muss.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 52 O 6/22 >>>

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Verdachtsmomente und ihre Relevanz
In dem vorliegenden Fall stellte die Vermieterin die Behauptung auf, dass ein erheblicher Verdacht bestehe, die Mieterin hätte in Verbindung mit der verbotenen Organisation Hisbollah gestanden. Sie argumentierte, dass dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und der Mieterin nachhaltig und unwiederbringlich zerstört sei. Zusätzlich behauptete sie, dass durch die möglichen Verbindungen zur Hisbollah sie selbst und ihre Mitarbeiter Gefahren und Risiken ausgesetzt wären, die von strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu Reputationsschäden reichten.
Bewertung des Beweiswertes einer SDN-Liste
Als zentraler Beweis für den Verdacht diente die Aufnahme der Mieterin in eine sogenannte „SDN-Liste“ (Specially Designated Nationals List) der USA. Jedoch stellte das Gericht klar, dass die SDN-Liste keine gerichtliche Entscheidung darstelle und somit nicht zwingend bindend für deutsche Behörden sei. Darüber hinaus wurde betont, dass die Beklagte und ihr Geschäftsführer anwaltlich gegen den Eintrag in der Liste vorgegangen seien.
Analyse des Vertrauensverlustes und Kündigungsrecht
Das Gericht stellte fest, dass die alleinige subjektive Einschätzung der Vermieterin, das Vertrauensverhältnis sei zerstört, nicht ausreiche, um eine sofortige Auflösung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen. Um einen dringenden Verdacht auf strafrechtliche Handlungen feststellen zu können, müssten konkrete Beweise und Beurteilungen vorgelegt werden. Das Gericht betonte, dass ohne solche Nachweise eine gerichtliche Entscheidung über eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses nicht getroffen werden kön[…]


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