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Untervermietung einer Ein-Zimmer-Wohnung: Mieter muss berechtigtes Interesse darlegen
Das Amtsgericht Wedding wies die Klage eines Mieters ab, der ohne Zustimmung des Vermieters die gesamte Einzimmerwohnung untervermieten wollte. Das Gericht betonte, dass ein Anspruch auf Untervermietung nur für einen abgegrenzten Teil der Wohnung besteht und dass der Mieter kein Recht auf vollständige Untervermietung hat, insbesondere wenn die Intention dahinter ist, Einnahmen zu generieren.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 16 C 315/22 [toc]
Rechtliche Herausforderungen bei der Untervermietung einer Ein-Zimmer-Wohnung
Die Untervermietung von Wohnraum, insbesondere bei einer
Auszug aus der Quelle: https://www.mietrechtsiegen.de/untervermietung-bei-ein-zimmer-wohnung-zulaessig/
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“Untervermietung bei Ein-Zimmer-Wohnung zulässig?”