Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schimmelbefall in Mietwohnung – Anspruch auf Mietminderung und Mängelbeseitigung

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Schimmel in der Wohnung: Rechte des Mieters auf Mietminderung und Mängelbeseitigung
Die Frage nach den Rechten von Mietern bei Schimmelbefall in der Wohnung ist ein zentrales Thema im Mietrecht. Hierbei geht es um die rechtliche Bewertung von Wohnungsmängeln und die daraus resultierenden Ansprüche des Mieters. Insbesondere stehen Mietminderung und Mängelbeseitigung im Fokus der Betrachtung. Die Problematik entsteht, wenn in einer Mietwohnung Schimmel auftritt und geklärt werden muss, ob und in welchem Umfang der Mieter berechtigt ist, die Miete zu mindern oder die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Dabei spielen auch Sanierungsmaßnahmen und die Frage, ob es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, eine Rolle. Zudem kann die Hausordnung relevante Vorgaben enthalten. Die Analyse entsprechender Urteile gibt Aufschluss darüber, wie Gerichte in solchen Fällen entscheiden und welche Faktoren bei der Schimmelpilzwertung berücksichtigt werden.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 37 C 1506/19   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht entschied, dass der Schimmelbefall in der Mietwohnung aufgrund von Wärmebrücken und schlechter energetischer Qualität der Bauteile entstand und der Mieter daher Anspruch auf Mietminderung und Mängelbeseitigung hat.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Der Mieter klagte gegen die Vermieterin wegen Schimmelbefalls im Schlafzimmer und forderte Mängelbeseitigung und Mietminderung von 25% ab Mai 2020.
Trotz mehrfacher Beseitigungsversuche blieb der Schimmel bestehen, und ein Sachverständiger stellte fest, dass fehlende Dämmung eine Ursache war.
Das Gericht entschied, dass der Schimmel durch Wärmebrücken aufgrund schlechter energetischer Qualität der Bauteile entstand.
Die Vermieterin wurde verurteilt, den Schimmel und die bauseitigen Ursachen fachmännisch zu beseitigen.
Das Gerichtstellte fest, dass der Mieter berechtigt war, die monatliche Warmmiete um 10% zu mindern.
Einige Einwände der Vermieterin, w[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv