Ein Mietverhältnis ist in der gängigen Praxis auf einen bestimmten Zeitraum ausgelegt, weshalb auch stets ein Mietvertrag erforderlich ist. Das Mietvertragsverhältnis kann zwar sowohl von dem Mieter als auch von dem Vermieter gleichermaßen gekündigt werden, allerdings sind hierbei stets die Kündigungsfristen zu beachten. Es kann jedoch auch erforderlich werden, dass das Vertragsverhältnis schneller beendet werden muss. Der Mietaufhebungsvertrag ist hierfür die richtige Wahl, allerdings müssen bei dem Abschluss eines derartigen Vertrages gewisse Kriterien beachtet werden.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Mietaufhebungsvertrag ermöglicht die vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses.
Ein Mietaufhebungsvertrag ist sinnvoll, wenn sich die Lebenssituation des Mieters drastisch ändert, z.B. berufliche Veränderungen oder private Trennungen.
Einvernehmlichkeit beider Parteien (Mieter und Vermieter) ist für den Abschluss eines solchen Vertrages erforderlich.
Rechtliche Folgen: Der Vertrag beendet das Mietverhältnis ohne Frist. Schriftform ist empfohlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Inhalte des Vertrages: Daten von Mieter und Vermieter, Mietobjekt, Auszugsdatum, Details zur Übergabe, Regelungen zu Schönheitsreparaturen und Mietkaution.
Kein Widerspruchsrecht für den Mieter gemäß § 574 BGB, darauf muss im Vertrag hingewiesen werden.
Bei der Erstellung des Vertrages sollte auf rechtliche Details geachtet werden; Muster aus dem Internet können als Vorlage dienen, müssen aber angepasst werden.
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Wann ist ein Mietaufhebungsvertrag sinnvoll?
Es gibt eine wahre Vielzahl von Gründen, aus denen heraus der Mietaufhebungsvertrag Sinn ergeben kann. In der gängigen Praxis kommt dieser Vertrag zur Anwendung, wenn sich bei dem Mieter eine völlig neue Lebenssituation ergibt und diese Situation Veränderungen erfordert.
Flexibilität im Mietrecht: Mietaufhebungsvertrag als Lösung (Symbolfoto: Cri[…]