Klarheit im Mietrecht: Wann ist ein Instandhaltungszustand wirklich schlecht?
Im Mietrecht stellt sich oft die Frage, wie der Zustand einer Immobilie bewertet wird, insbesondere wenn es um Mieterhöhungsverlangen geht. Ein zentrales Thema hierbei ist der Instandhaltungszustand des Gebäudes. Der Berliner Mietspiegel 2021 bietet hierbei Orientierung, um die ortsübliche Miete zu bestimmen. Doch wann gilt ein Gebäude als in einem „schlechten Zustand“? Und wie beeinflusst dieser Zustand die Nettokaltmiete? Es geht nicht nur um offensichtliche Schäden, sondern auch um den allgemeinen Instandsetzungsbedarf und die Auswirkungen auf die Gebäudesubstanz. Dabei spielen Begriffe wie Indexklausel und Kappungsgrenze eine Rolle, die im Kontext der Mietpreisbildung und -anpassung von Bedeutung sind.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 67 S 77/22 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Gebäude als in schlechtem Instandhaltungszustand betrachtet werden kann, wenn erhebliche Schäden, insbesondere am Dach, vorhanden sind, die den Schluss auf einen insgesamt schlechten Zustand des Gebäudes zulassen.
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Mitte wurde zurückgewiesen.
Die Klägerin hatte keinen Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete.
Die ortsübliche Miete wurde anhand des Berliner Mietspiegels 2021 ermittelt.
Die Einzelvergleichsmiete überschritt bereits die von den Beklagten gezahlte Ausgangsmiete.
Das Hauptproblem war die Definition und Erkennung eines „Schlechten Instandhaltungszustands“.
Erhebliche Schäden am Dach reichen aus, um von einem schlechten Instandhaltungszustand auszugehen.
Das Vorliegen des wohnwertmindernden Merkmals „Schlechter Instandhaltungszustand“ wurde durch Beeinträchtigungen der Bausubstanz des Gebäudes bestätigt.
Das Urteil beruht auf den Besonderheiten des Einzelfalls und der Anwendung des Berliner Mietspiegels.
[toc]
Relevanz des Instandhaltungszustands im Mietrecht
In einem aktuellen Fall, der vor dem Landgericht Berlin verha[…]