Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Untervermietung mit Gewinnerzielung – Mieter muss Vermieter beteiligen

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Rechtsstreit: Vermieter kündigt wegen Gewinnerzielung aus Untervermietung
Die Frage der Zulässigkeit von Untervermietungen und der damit verbundenen Gewinnerzielung durch den Mieter ist ein zentrales Thema im Mietrecht. Hierbei geht es um die rechtliche Abwägung zwischen den Interessen des Hauptmieters, der durch die Untervermietung zusätzliche Einnahmen erzielen möchte, und den Rechten des Vermieters, der eine Kontrolle über die Nutzung seiner Immobilie behalten möchte.

Ein Rechtsstreit kann entstehen, wenn der Vermieter die Untervermietungserlaubnis verweigert oder wenn die Bedingungen der Untervermietung, wie beispielsweise die Höhe der Miete, gegen gesetzliche Vorschriften wie die Mietpreisbremse verstoßen. In solchen Fällen kann ein Urteil Klarheit schaffen und die Rechte und Pflichten beider Parteien definieren.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 64 S 270/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Urteil betont, dass ein Vermieter nicht verpflichtet ist, dem Mieter die Erwirtschaftung von Gewinnen aus der Untervermietung zu ermöglichen, insbesondere wenn dies gegen die Bestimmungen über die Mietpreisbremse verstößt.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Untervermietung mit Gewinnerzielung: Ein Mieter hatte seine Wohnung untervermietet und dabei einen Gewinn erzielt, der über der vereinbarten Nettokaltmiete lag.
Rechtsstreit: Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis, nachdem er die Untervermietung zunächst geduldet hatte.
Mietpreisbremse: Die Höhe der Untermiete könnte gegen die Vorschriften der Mietpreisbremse verstoßen haben.
Urteil des Landgerichts Berlin: Das Gericht entschied zugunsten des Vermieters und stellte fest, dass der Mieter keinen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung in der praktizierten Form hatte.
Vermieterrechte: Das Urteil stärkt die Rechte von Vermietern und setzt klare Grenzen für die Bedingungen einer Untervermietung.
Gewinnerzielung: Vermieter müssen es einem Mieter nicht erlauben, wirtschaftlichen Gewinn aus der Untervermietung zu erzielen.
Verstoß gegen Mietpreisbremse: Eine Untervermietung, die gegen die Mi[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv