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Eintrittsrecht eines Haushaltsangehörigen in Mietvertrag bei Tod des Mieters

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Lebensgemeinschaft reicht für Eintritt in Mietvertrag
Das Urteil des LG Berlin bekräftigt das Eintrittsrecht eines Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag nach dem Tod des Hauptmieters, wobei eine enge und fürsorgliche Beziehung, auch ohne intime Liebesbeziehung, als ausreichend für das Eintrittsrecht angesehen wird.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 67 S 390/15   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Zentrale Punkte des Urteils:

Bestätigung des Eintrittsrechts: Das Gericht bestätigt das Eintrittsrecht des Beklagten in den Mietvertrag des verstorbenen Mieters gemäß § 563 Abs. 2 Satz 4 BGB.
Kein Bedarf an intimer Beziehung: Eine intime Liebesbeziehung zwischen dem Beklagten und dem verstorbenen Mieter wird für das Eintrittsrecht nicht als notwendig erachtet.
Langjährige gemeinsame Haushaltsführung: Der Beklagte und der verstorbene Mieter lebten fast 20 Jahre zusammen, was als ausreichend für das Eintrittsrecht bewertet wurde.
Enge und fürsorgliche Beziehung: Das Gericht erkennt die Beziehung zwischen dem Beklagten und dem verstorbenen Mieter als eng und fürsorglich an, ähnlich einer Vater-Sohn-Beziehung.
Unbegründete Berufung: Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Auslegung des Gesetzes: Die Auslegung des § 563 Abs. 2 Satz 4 BGB wurde nicht im Sinne einer exklusiven Lebensgemeinschaft interpretiert.
Berücksichtigung individueller Umstände: Das Gericht berücksichtigte die individuellen Lebensumstände und die Art der Beziehung für seine Entscheidung.
Schutz des Mietverhältnisses: Das Urteil unterstreicht den Schutz von Mietverhältnissen in Fällen, in denen der Hauptmieter verstirbt.

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Das Mietrecht sieht verschiedene Regelungen vor, um die Kontinuität von Mietverhältnissen zu gewährleisten, insbesondere in Fällen, in denen der Hauptmieter verstirbt. Eine zentrale Rechtsfrage in diesem Kontext betrifft das Eintrittsrecht von Haushaltsangehörigen in den bestehenden Mietvertrag. Dieses Recht ermöglicht es Personen, die mit dem verstorbenen Mieter in einem gemeinsamen Haushalt lebten, unter bestimmten Bedingungen […]


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