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Zahlungspflicht nach Klage über Betriebskostenabrechnung

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In Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht Köln geht es häufig um finanzielle Forderungen, die aus unterschiedlichen Vertragsverhältnissen resultieren. Ein häufiges Thema in diesem Kontext ist die Betriebskostenabrechnung, die zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wird. Hierbei kann es zu Differenzen kommen, wenn beispielsweise der Mieter die geforderten Beträge nicht anerkennt oder der Vermieter bestimmte Positionen in der Abrechnung geltend macht. Solche Streitigkeiten können dazu führen, dass eine Partei, in diesem Fall die Klägerin, eine Zahlung von der anderen Partei, den Beklagten, verlangt. Die genaue Höhe dieser Forderung sowie die zugrunde liegenden Kosten können dabei variieren. Es ist daher von großer Bedeutung, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Mietvertrags kennen und diese auch im Falle eines Rechtsstreits korrekt anwenden.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 201 C 9/21  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass die Beklagten der Klägerin 278,10 € nebst Zinsen zahlen müssen, basierend auf einer Betriebskostenabrechnung. Einwände gegen die Abrechnung müssen innerhalb einer festgelegten Frist geltend gemacht werden, und spätere Einwände werden nicht berücksichtigt.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Das Amtsgericht Köln hat über eine Betriebskostenabrechnung entschieden, bei der die Beklagten der Klägerin 278,10 € schulden.
Die Abrechnung bezog sich auf das Jahr 2017 und endete mit einem Saldo von 331,48 € zu Lasten der Beklagten.
Die Klägerin forderte nur einen Teilbetrag des Saldos, ohne die genauen Abrechnungspositionen zu spezifizieren.
Das Gericht stellte fest, dass eine detaillierte Aufschlüsselung der Abrechnungspositionen nicht erforderlich ist.
Die Klägerin hat einen berechtigten Anspruch auf den Betrag basierend auf § 556 BGB und dem Mietvertrag.
Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung der Klägerin in einer größeren Gesamtanlage in Köln.
Die Abrechnung der Klägerin war sowohl formell als auch materiell korrekt.
Einwände gegen die Abrechnung müssen innerhalb einer festgelegten Frist geltend gemacht werden, und spätere Einwände werden nicht berücksichtigt.

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Betriebskostenabre[…]


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