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Widerspruch des Mieters bei Eigenbedarfskündigung

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

In der gängigen Praxis kündigen die Vermieter regelmäßig aus dem Grund heraus, dass ein Eigenbedarf an dem Mietobjekt besteht. Dieser Grund ermöglicht es den Vermietern, einen Mieter auch nach einer langen Mietdauer aus dem Mietobjekt herauszubekommen. Nur zu häufig wird dabei jedoch vergessen, dass die Eigenbedarfskündigung in Deutschland an gewisse rechtliche Kriterien geknüpft ist, die zwingend als erfüllt anzusehen sein müssen. In sehr vielen Fällen ist die Kündigung aufgrund des Eigenbedarfs rechtlich unwirksam, sodass der Mieter mittels seines Widerspruchsrechts gegen diese Kündigung vorgehen kann.

Eigenbedarfskündigung: Was Mieter wissen müssen, um rechtlich sicher zu agieren. Von Widerspruchsfristen bis zu sozialen Härtefällen – Ihre Optionen im Überblick. (Symbolfoto: fizkes /Shutterstock.com)

Bei der Eigenbedarfskündigung handelt es sich, ganz wie es der Name bereits vermuten lässt, um die Kündigung des Vermieters aus dem Grund heraus, dass das Mietobjekt durch den Vermieter selbst oder durch einen nahen Angehörigen respektive Verwandten genutzt werden soll. Ist dies rechtlich zulässig, so muss der Mieter aus dem Mietobjekt ausziehen. Sollte der Mieter jedoch Zweifel an der rechtlichen Wirksamkeit der Kündigung haben, so besteht die Chance, dass durch einen Widerspruch das Mietvertragsverhältnis fortgesetzt wird.
Grundlagen der Eigenbedarfskündigung
Der Gesetzgeber definiert die Eigenbedarfskündigung dahin gehend, als dass der Vermieter das Mietobjekt entweder für sich selbst oder alternativ dazu für eine ihm nahestehende Person nutzen möchte und das Mietvertragsverhältnis mit dem bestehenden Mieter ebendarum kündigt. In der gängigen Praxis erfolgt dieser Schritt, weil der Vermieter den Wohnraum entweder für sich selbst oder für die Eltern, Geschwister respektive die eigenen Kinder benötigt. Die rechtliche Grundlage für die Eigenbedarfskündigung stellt der § 573c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Allein der Hinweis des Vermieters, dass die Kündigung aufgrund des Eigenbedarfs erfolgt, reicht gesetzlich nicht aus. Der Vermieter muss die Kündigung aufgrund Eigenbedarfs auch plausibel begründen.


Eigenbedarfskündigung: Ihr Recht auf Wi[…]


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