Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gemeinsamer Mietvertrag – Was ist zu beachten?

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Es kommt nicht selten vor, dass ein Paar in eine gemeinsame Wohnung zieht. Da das Mietverhältnis zwischen den Mietern und dem Vermieter jedoch einen Mietvertrag erfordert, müssen bei dem gemeinsamen Mietvertrag auch gewisse Kriterien beachtet werden. Sollte es zu einer Trennung bei dem Paar kommen und ein Auszug eines Partners aus der Mietwohnung anstehen, so muss der gemeinsame Mietvertrag natürlich gekündigt werden. Dies kann zu Problemen führen.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Gemeinsamer Mietvertrag: Mehrere Personen unterzeichnen als Hauptmieter.
Gesamtschuldnerschaft: Alle Hauptmieter haften gemeinsam gegenüber dem Vermieter.
Kein Sonderkündigungsrecht: Ein einzelner Mieter kann nicht alleine kündigen; alle Hauptmieter müssen gemeinsam kündigen.
Sonderfall Scheidung: Nach rechtskräftiger Scheidung kann ein Partner das Ausscheiden aus dem Mietvertrag erzwingen.
Vollmachtlösung: Vorab erteilte Vollmacht kann im Trennungsfall das alleinige Ausscheiden eines Partners ermöglichen.
Nebenkosten: Bei Auszug eines Mieters muss der verbleibende Mieter alle Nebenkosten tragen.
Todesfall: Bei Tod eines Hauptmieters haben Hinterbliebene ein Sonderkündigungsrecht.
Kündigung durch Vermieter: Alle Hauptmieter können Widerspruch einlegen, auch einzeln.

[toc]

Gemeinsamer Mietvertrag und seine Besonderheiten
Die rechtliche Grundlage für den Mietvertrag stellt der § 575 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Sollten mehrere Personen einen gemeinsamen Mietvertrag mit einem Vermieter abschließen, so ist der § 421 BGB ebenfalls maßgeblich. Hier liegt letztlich dann auch die Krux, denn die Mieter unterzeichnen den Vertrag mit dem Vermieter auf der Basis der Gesamtschuldnerschaft. Dies bedeutet, dass jeder Mieter gegenüber dem Vermieter in der Schuld steht.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv