Wanddurchbruch in WEG: Genehmigung scheitert an statischen und brandschutztechnischen Nachweisen
Das Urteil befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen im Wohnungseigentumsrecht ein Wanddurchbruch zwischen zwei Wohnungseigentumseinheiten zulässig ist. Kernpunkt ist, ob ein solcher Eingriff in die Bausubstanz mit Nachteilen für die Gemeinschaft verbunden ist, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehen. Entscheidend sind insbesondere mögliche Beeinträchtigungen der Statik und Brandsicherheit des Gebäudes.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Landgericht Itzehoe hat entschieden, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Genehmigung eines Wanddurchbruchs zwischen zwei Wohnungseigentumseinheiten hat, da die erforderlichen Voraussetzungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) nicht erfüllt waren.
Zentrale Punkte aus dem Urteil:
Klägerin als Wohnungseigentümerin: Die Klägerin besaß zwei nebeneinanderliegende Wohnungseigentumseinheiten und beabsichtigte, diese durch einen Wanddurchbruch zu verbinden.
Ablehnung des Antrags durch WEG: Der Antrag auf Genehmigung des Wanddurchbruchs wurde von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgelehnt.
Erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts: Das Amtsgericht hatte den Wanddurchbruch zunächst genehmigt, unter der Bedingung, dass die Baumaßnahme sachkundig geplant und ausgeführt wird und keine Bedenken hinsichtlich Statik, Brandsicherheit und Versicherungsschutz bestehen.
Berufung und Urteil des Landgerichts Itzehoe: Auf Berufung der Beklagten wurde das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Rechtslage nach WEMoG: Das Gericht berücksichtigte die neue Rechtslage nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das seit dem 01.12.2020 gilt.
Keine privilegierte Maßnahme nach § 20 Abs. 2 WEG: Der Wanddurchbruch fiel nicht unter die privilegierten Maßnahmen, die eine vereinfachte Genehmigung ermöglichen.
Fehlende Beweise für Unbedenklichkeit: Die Klägerin konnte keine ausreichenden Beweise für die Unbedenklichkeit des Wanddurchbruchs in Bezug auf Statik und Brandsicher[…]