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Rechtsanwälte Kotz GbR

Dauerhafte Vernehmungsunfähigkeit des einzigen Belastungszeugen – Freispruch

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LG Verden – Az.: 3 KLs 10/12 – Urteil vom 19.10.2018

Die Angeklagten werden freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten werden der Landeskasse auferlegt.
Gründe
(abgekürzt gern. § 267 Abs. 4 StPO)

I.

Den Angeklagten wurde mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft V… vom 24.06.2012 vorgeworfen, in … und anderenorts am 26.06.2009 und von Juli 2009 bis zum 29.01.2010 teilweise gemeinschaftlich handelnd die Zeugin und ehemalige Nebenklägerin … genötigt, vergewaltigt und erpresst zu haben, wobei dem Angeklagten … 5 und dem Angeklagten … 7 Straftaten zur Last gelegt wurden.

1) Konkret wurde ihnen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Frau … besuchte den Angeklagten … der mit ihr in seine Wohnung nach M fuhr, in der sich der Angeklagte … aufhielt. Gemeinsam saßen sie im Wohnzimmer auf dem Sofa, wobei … zwischen den beiden Angeklagten saß. Der Angeklagte … umarmte sie, wogegen sie sich wehrte, so dass er fester zudrückte und sich in einer fremden Sprache mit dem Angeklagten … unterhielt, der daraufhin ihre Füße anhob, um sie auf das Sofa zulegen, während der Angeklagte sie am Hals festhielt, wogegen sie sich wehrte, weil sie das nicht wollte, und es zu einem Gerangel kam, bis der Angeklagte … sie losließ und das Wohnzimmer verließ.

Der Angeklagte … umarmte … die ihn wegstieß, woraufhin er ihren Kopf festhielt, zu sich drehte und sie küsste. Frau … wollte sich dem entziehen, so dass er ihren Wiederstand dadurch überwand, dass er ihr in den Haaren zog, als sie versuchte, aufzustehen. Er zog sie zurück und verlangte von ihr den Oralverkehr, wobei er ihr mit Gewalt die Hose herunterzog, die sie wieder hinaufzog und schrie, sodass er sie aufs Sofa warf. Zur Vermeidung des Geschlechtsverkehrs behauptete sie, sie sei noch Jungfrau, so dass sie ihm lieber einen ‚blasen‘ wolle, woraufhin er seine Hose auszog, ihren Kopf festhielt und sie dabei in den Haaren zog, ihren Kopf nach unten drückte, ihren Mund aufdrückte und sein Glied in den Mund steckte, sodass sie den Oralverkehr an ihm ausüben musste, weil er sie weiterhin dabei festhielt.

Der Angeklagte … kam auf das Geschehen hinzu, zog sich aus und wandte sich an … die versuchte, beide wegzuschubsen, weil sie nach Hause wollte. Sie begann zu strampeln, so dass der Angeklagte … sie festhielt und der Angeklagte … ihr die Hose auszog. Sie kauerte sich zusammen, der Angeklagte. fasste ihr jedoch an die Scheide und drehte sie herum, weil er von hinten mit ihr den Geschle[…]


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