Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de
LG Lüneburg – Az.: 9 S 45/18 – Urteil vom 10.10.2018
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 24. Mai 2018, Az. 482 C 5701/17 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Hannover vom 24. Oktober 2017 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung der WEG …, vom 29. Mai 2017 zu TOP 4 wird hinsichtlich der Verbuchung eines Betrages in Höhe von -296,26 € in der Jahresabrechnung 2016 für den Tiefgaragenstellplatz 19 und hinsichtlich der Darstellung der Rücklagenentwicklungen sowie der Rücklagenabrechnung 2016 für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Klägerin [...] Weiterlesen
“WEG – Anforderungen an die Darstellung der Rücklage in der Jahresabrechnung”