Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de
LAG Hessen, Az.: 10 Sa 1209/12, Urteil vom 12.04.2013
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Juli 2012 – 19 Ca 1180/12 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz über die Feststellung, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis einem tarifvertraglich geregelten Vollzeitarbeitsverhältnis entspricht, hilfsweise über die Feststellung der wöchentlichen Arbeitszeit und weiter hilfsweise in mehreren Anträgen darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, Angebote des Klägers auf Abänderung des Arbeitsvertrages und Verlängerung seiner Arbeitszeit anzunehmen.
Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin in deren Betrieb am Flughafen in Frankfurt am Main seit dem 02. Mai 2007 als operativer Mitarbeiter [...] Weiterlesen
“Abrufarbeit – Überschreitung des monatlichen Arbeitszeitvolumens – Vollzeitarbeitsverhältnis”