Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsbedingte Kündigung – unternehmerische Entscheidung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

LAG Berlin-Brandenburg, Az.: 10 Sa 810/13, Urteil vom 09.09.2013

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 21. Februar 2013 – 3 Ca 708/12 – wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 11.017,50 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung der Beklagten gegenüber der Klägerin sowie die Höhe der an die Klägerin zu zahlenden Vergütung.

Die am … 1957 geborene Klägerin ist mit einem Grad der Behinderung von 50 schwerbehindert. Sie war seit dem 9. Oktober 1989 bei der Beklagten als Hauptbuchhalterin beschäftigt. Sie bezog zuletzt eine Grundvergütung von 2.175,– EUR. Insgesamt sind im Betrieb, der im Wesentlichen einen Baumarkt darstellt, 14 Arbeitnehmer beschäftigt.

Symbolfoto: FreedomTumZ/Bigstock

Unter dem 28. März 2012 bot die Beklagte der Klägerin einen Aufhebungsvertrag mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. September 2012 und einer Abfindungszahlung von 15.000,– EUR brutto an. Nachdem die Klägerin diesen nicht angenommen hatte, kündigte die Beklagte unter dem 31. Mai 2012 das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2012, ohne die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt zu haben.

Am 21. Juni 2012 erhob die Klägerin Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Neuruppin und verwies unter anderem darauf, dass keine vorherige Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt worden sei. Darauf beantragte die Beklagte die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der Klägerin, welche am 24. Juli 2012 erteilt und der Beklagten am 30. Juli 2012 zugestellt wurde. Darauf kündigte diese erneut am 30. August 2012 zum 28. Februar 2013, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Gegen die Entscheidung des Integrationsamtes hat die Klägerin erfolglos Widerspruch eingelegt und klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Potsdam dagegen.

Das Verfahren hinsichtlich der ersten Kündigung wurde zwischenzeitlich übereinstimmend für erledigt erklärt.

Die Klägerin bestreitet die soziale Rechtfertigung der Kündigung und verlangt neben der Feststellung der Unwirksamkeit[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv