Überwachungskamera am Arbeitsplatz – Welche Richtlinen gelten?
Die Basis eines Arbeitsverhältnisses, welches zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber besteht, sollte eigentlich auf Vertrauen beruhen. Soweit jedenfalls die graue Theorie, denn die gängige Praxis sieht oftmals anders aus. Während der Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet ist hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer Aufgaben zukommen zu lassen und die Arbeitsleistung auch entsprechend zu vergüten. Nicht selten jedoch gibt es am Arbeitsplatz regelrechte Phasen, an denen nicht sonderlich viel zu tun ist und an denen sich so mancher Arbeitnehmer gern auch anderweitigen Tätigkeiten widmet. Dies kann natürlich einem Arbeitgeber nicht gefallen und so mancher Arbeitgeber greift gern zu unkonventionellen Maßnahmen wie der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, um seine Angestellten im Auge zu behalten. Die Frage, die sich nunmehr jedoch stellt, geht in die Richtung, ob diese Maßnahme überhaupt erlaubt ist.
Das Wichtigste in Kürze zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz
sie ist vom Gesetzgeber erlaubt, sofern der Arbeitgeber sehr strenge Vorgaben einhält
der Arbeitgeber darf für die Videoüberwachung unter Einhaltung der strengen Vorgaben auch Drittanbieter beauftragen
jeder Mensch hat in Deutschland ein Recht auf die vollständige Vertraulichkeit des Wortes. Der Arbeitgeber darf dieses Recht nicht missachten.
An vielen Arbeitsplätzen sind heutzutage Videokameras üblich. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies immer ein Gefühl des Misstrauens, welches der Arbeitgeber seinen Angestellten entgegenbringt. Dieses Gefühl ist zwar so manches Mal gerechtfertigt, doch gibt es auch noch andere Gründe, die einen Arbeitgeber zum Aufstellen der Kameras bewegt. Als wichtigster Beweggrund für die […]