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LG Magdeburg, Az.: 9 O 1890/08 (540), Urteil vom 13.01.2010
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils aus diesem Urteil noch zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Beklagte zu 2. implantierte der Klägerin am 26.10.2004 aufgrund einer bestehenden Arthrose des rechten Hüftgelenks eine Hüfttotalendoprothese. Er verwendete einen minimalinvasiven anterioren Zugangsweg zum Hüftgelenk. Während der Operation erfolgte die zementfreie Implantation einer Hüfttotalendoprothese rechtsseitig. Es kam zu einer Schädigung des Nervus cutaneus femoris lateralis, dessen Funktion sich auf das Vermitteln von Sensibilität aus dem anterioren und lateralen Bereich des proximalen Femur beschränkt. Die Klägerin beklagt Schmerzen im rechten Oberschenkel [...] Weiterlesen
“Ärztliche Aufklärungspflicht – Zugangsweg im Rahmen der Hüftoperation”