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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund ärztlicher Behandlung: Beweislast des Patienten

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LG Saarbrücken, Az.: 16 O 10/15

Urteil vom 26.07.2017

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

und beschlossen:

Der Streitwert wird auf 7.175,11 € festgesetzt.
Tatbestand
Foto: Lashkhitzetim/Bigstock

Die Parteien streiten um Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatz aus einem ärztlichen Behandlungsvertrag.

Der Ehemann der Klägerin, Herr …, befand sich bei dem Beklagten in zahnärztlicher Behandlung.

Er hat seine Ansprüche an die Klägerin abgetreten.

Durch den Beklagten wurde am 28.9.2012 eine von einem externen Zahntechniker, dem Zahntechnikerlabor des Zeugen …, gefertigte Zahnprothese eingesetzt und befestigt.

Es handelte sich um eine teleskopgestützte Teilprothese im Unterkiefer.

Diese Prothese ist nicht festsitzend und muss u.a. zum Reinigen der Zähne aus dem Mund entfernt werden.

Von den Kosten der Behandlung hatte der Zeuge … 1.738,11 € als Eigenanteil zu tragen.

Nach der Eingliederung der Prothese befand sich der Zeuge … mehrfach bei dem Beklagten, da er einen zu festen Sitz der Prothese beklagte. Er konnte diese zum Reinigen der Zähne zunächst nicht selbst ausziehen.

Ca. drei Wochen nach der Eingliederung kam es zu einem Bruch der Zahnprothese und zwar an dem Sublingualbügel, d. h. einem Metallbügel zwischen Kunststoffprothesenteilen.

Der Beklagte verwies den Zeugen … nach dem ersten Bruch an das zahntechnische Labor des Zeugen …. Dort wurde eine Reparatur durchgeführt, wobei die genauen Umstände zwischen den Parteien streitig ist.

Danach stellte sich der Zeuge … nicht mehr bei dem Beklagten vor.

Die Prothese wurde durch die Klägerin nach dem zweiten Bruch wiederum zur Reparatur bei dem Beklagten abgegeben. Der Zeuge … kündigte zeitgleich an, seinen Anwalt einzuschalten. Der Beklagte lehnte letztendlich eine Mangelbeseitigung ab und erklärte, es müsse ein Gutachten eingeholt werden.

Für die Krankenkasse des Zeugen …, die …, wurde dann von der … der sachverständige Zeuge … mit einer Begutachtung der Teilprothese beauftragt[…]


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