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OLG Koblenz, Az.: 5 U 428/15, Beschluss vom 10.11.2015
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 18.03.2015, Aktenzeichen 10 O 42/13, wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil des Landgerichts Koblenz und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
Gründe
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 18.03.2015, Aktenzeichen 10 O 42/13, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die [...] Weiterlesen
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