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Zweck der Lenk- und Ruhezeiten
Das Fahren eines LKW erfordert ein hohes Konzentrationsvermögen. Diese lässt bei eintretender Müdigkeit des Fahrers nachweisbar deutlich nach. Eine reduzierte Aufmerksamkeit wiederum kann im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer mit Fahrzeugen einschließlich einem Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im gewerblichen Güter- und Personenverkehr geschaffen. Normiert sind die Lenk- und Ruhezeiten in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz. Weitere Vorschriften finden sich zudem im Arbeitszeitgesetz. Anhand dieser Bestimmungen soll gewährleistet werden, dass LKW-Fahrer genügend Pausen und Ruhezeiten einhalten.
Die Tages- und Wochenlenkzeit
Generell lässt sich sagen, dass ein Berufskraftfahrer nicht länger als 4,5 Stunden am Stück am Steuer [...] Weiterlesen
“Lenkzeit und Ruhezeiten für LKW im deutschen Straßenverkehr”