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Lenkzeit und Ruhezeiten für LKW im deutschen Straßenverkehr

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Zweck der Lenk- und Ruhezeiten
Die Lenkzeiten und Ruhezeiten beim führen eines LKW

Das Fahren eines LKW erfordert ein hohes Konzentrationsvermögen. Diese lässt bei eintretender Müdigkeit des Fahrers nachweisbar deutlich nach. Eine reduzierte Aufmerksamkeit wiederum kann im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer mit Fahrzeugen einschließlich einem Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im gewerblichen Güter- und Personenverkehr geschaffen. Normiert sind die Lenk- und Ruhezeiten in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz. Weitere Vorschriften finden sich zudem im Arbeitszeitgesetz. Anhand dieser Bestimmungen soll gewährleistet werden, dass LKW-Fahrer genügend Pausen und Ruhezeiten einhalten.
Die Tages- und Wochenlenkzeit
Generell lässt sich sagen, dass ein Berufskraftfahrer nicht länger als 4,5 Stunden am Stück am Steuer sitzen darf. Nach den 4,5 Stunden muss die Lenkzeit unterbrochen und eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Eine solche Lenkzeitunterbrechung hat allerdings nichts mit der täglichen Ruhezeit zu tun. Die Unterbrechung der Lenkzeit wird bei der Ruhezeit nicht mitgerechnet. Laut Lenk- und Ruhezeiten dürfen LKW-Fahrer maximal neun Stunden am Tag auf deutschen Straßen unterwegs sein. Diese Tageslenkzeit darf pro Woche zweimal auf zehn Stunden erhöht werden. Sobald der Fahrer nicht mehr vor seinem Lenkrad sitzt, gilt die Lenkzeit als unterbrochen. Neben der Tageslenkzeit muss auch die Wochenlenkzeit beachtet werden. Hier darf die Stundenanzahl von 56 Arbeitsstunden nicht überschritten werden. Darüber hinaus muss in der Zeit von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderwochen ebenfalls eine Lenkzeit eingehalten werden. Die Lenkzeit in einer solchen Doppelwoche darf nicht über 90 Stunden anwachsen.
Lenkzeit und Ruhezeit


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