Zusammenfassung: Muss sich ein Kraftfahrzeugführer nach einem Verkehrsunfall die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges anrechnen lassen, wenn er auf einem Parkplatz an einem stehenden Fahrzeug langsam vorbeifährt und das zunächst stehende Fahrzeug sodann rückwärts im Rahmen eines Wendemanövers in das Fahrzeug hineinfährt? Wer trägt die Beweislast dafür, dass das rückwärts fahrende Fahrzeug zunächst stand? Verbietet die StVO das Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen auf Parkplätzen?
Landgericht Wuppertal
Az: 9 S 25/15
Urteil vom 16.07.2015
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Solingen, 11 C 518/14, vom 10.12.2014 in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 17.2.2015 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an die Klägerin 3.658,25 EUR und 186,45 EUR jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 1.227,75 EUR und 186,45 EUR seit dem 9.7.2014und aus weiteren 2.430,50 EUR seit dem 13.9.2014 (Beklagter zu 1)) bzw. seit dem 23.9.2014 (Beklagte zu 2)) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden den Beklagten auferlegt. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.
Die Klägerin hat restlichen Schadensersatz nach einer Haftungsquote von 100 % nach einem Verkehrsunfall verlangt, der sich am Morgen des 28.5.2014 auf dem Gelände des Aldi Parkplatzes in der C-Straße in Solingen ereignet hatte. Die Klägerin befuhr den Parkplatz. Der Beklagte zu 1) befand sich vor ihr, wobei streitig ist, ob sein Fahrzeug stand oder in Bewegung war. Als die Klägerin den Beklagten zu 1) links passierte, scherte der Beklagte zu 1), der wenden wollte, nach links aus und die Fahrzeuge kollidierten vorne rechts bzw. vorne links. Das Amtsgericht hat der Klage nur zum geringeren Teil stattgegeben und ist dabei von einer Haftungsverteilung von 1 zu 2 zulasten der Beklagten ausgegangen. Der Beklagte zu 1) habe gegen § 9 V StVO verstoßen. Der Klägerin sei der Vorwurf zu machen, dass[…]