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AMTSGERICHT MÜNCHEN
Az.: 273 C 32024/00
Verkündet am 26.07.2001
Das Amtsgericht München erläßt in dem Rechtsstreit wegen Forderung aufgrund mündlicher Verhandlung vom 21.06.2001 am 26.07.2001 folgendes Endurteil
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klagepartei kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von DM 2.110,00 abwenden, wenn nicht die beklagte Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten wegen Erstattung von Reisekosten bzw. Schadensersatzansprüchen.
Der Kläger buchte bei der Beklagten für sich, seine Ehefrau und seine beiden Kinder in der Zeit vom 22.7.2000 bis 5.8.2000 eine 14-tägige Pauschal-Clubreise nach Italien in das Clubdorf X zu einem Reisegesamtpreis von [...] Weiterlesen
“Krankheit eines Kindes: Reisekostenrückerstattungsanspruch bei Kündigung des Vertrags?”