All inclusive: Lärm & Insektenstiche:
LG Köln – Az.: 3071/96: Pauschalreisende müssen kleinere Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen. Keine Entschädigung gibt es nach Ansicht des LG Köln für starken Lärm am Strand und im Hotel, sowie Beeinträchtigungen durch Insektenstiche. Da der Reiseveranstalter im Prospekt auf vielfältige Unterhaltungsmöglichkeiten wie Disco, Folklore in dem all-inclusive-Angebot in der Dominikanischen Republik hingewiesen hat, sei der Lärm „oft typisch und Ausdruck von Freude und Lebenslust“. Auch mit Insektenstichen müsse man in fremden Ländern rechnen.
Arzt: Ferienclubs brauchen keinen zu stellen:
LG Frankfurt/Main – Az.: 24 S 195/96: Urlauber können in einem Ferienclub keinen ärztlichen Notdienst erwarten. Unabhängig von deren Qualität muss die ärztliche Versorgung des Reiselandes genügen.
Benehmen (schlechtes) der übrigen Reisenden kein Reisemangel!
AG Hamburg – Az.: 9 C 23343/94: Urlauber in einem Ein-Sterne-Hotel müssen sich im Hotelrestaurant von Mitreisenden gefallen lassen, wenn Gäste in Badekleidung zum Essen erscheinen, Körpergeruch ausströmen und rülpsen.
Doppelzimmer muss mind. 12 qm groß sein!
AG Bad Homburg – Az.: 2 C 4549/93: Ein Doppelzimmer muss mindestens zwölf Quadratmeter groß sein. Misst das Bett zudem nur 1,20 Meter in der Breite, stellt dies einen weiteren Reisemangel dar.
Hotelstandards in Katalogen:
AG Düsseldorf – Az.: 33 C 21664/94: Eine geringe Abweichung des Hotelstandards von der Katalogbeschreibung berechtigt zur Minderung des Reisepreises, wenn nachgewiesen werden kann, dass die fehlende Einrichtung – hier Sport und Spielmöglichkeiten – tatsächlich genutzt worden wäre.
Hotelwechsel ist oft ein Reisemangel!
AG Stuttgart – Az: 9 C 12733/94: Muss ein Urlauber wegen Überbuchung umquartiert werden, hat er auch dann Anspruch auf Preisminderung, wenn das Ersatzhotel von der Lage und Ausstattung her mit dem ursprünglich gebuchten Hotel gleichwertig ist, da jedes Hotel unterschiedlich ist.
Kindergarten gehört dazu:
LG Frankfurt/Main – Az.: 2/24 S 11/96: Wenn der Kindergarten eines Ferienclubs entgegen dem Katalogangebot geschlossen ist und die Mutter, die für sich verschiedene Freizeitaktivitäten gebucht hatte, sich konstant selbst um das Kind kümmern muss, kann der Reisepreis um 25 % gemindert werden.