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Rechtsanwälte Kotz GbR

Reisepreisminderung: Schnarchende Mitflieger berechtigen nicht zur Minderung!

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Amtsgericht Frankfurt am Main
Az.: 31 C 842/01 – 83
Urteil verkündet am: 30.08.2001

Im dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Abteilung 31 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.06.2001 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung kann durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen inländischen Bank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

Tatbestand:
Der Kläger verlangt von der Beklagten, einer Reiseveranstalterin, eine Minderung des Reisepreises.
Der Kläger buchte bei der Beklagten über ein Reisebüro für sich und die Zeugin eine Pauschalflugreise nach Südafrika für die Zeit vom 01.11.2000 bis 19.11.2000 zum Gesamtreisepreis von 18.420,00 DM. Die Buchung erfolgte aufgrund der Reiseausschreibung auf Seite 21 des Kataloges der Beklagten, wo es unter anderem heißt: „Flug ab Deutschland mit Lufthansa/South African Airways oder British Airways nach Kapstadt und zurück ab Johannesburg inklusive Gebühren“. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die -genannte Reiseausschreibung Bezug genommen (Blatt 18 d.A.). Der Kläger buchte wegen des besseren Komforts eine Beförderung in der Business Class gegen Aufpreis. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Buchungsbestätigung vom 28.09.2000 (Blatt 19-21 d.A.) verwiesen. Da die Zeugin unter Flug- und Platzangst leidet, meidet sie; Flüge mit Zwischenlandungen und bucht, wenn irgend möglich, immer nur Non-Stop-Flüge. Im übrigen legt sie wert auf viel Platz und darauf, daß sich die Sitze weit in Liegestellung bringen lassen. Ferner wünscht sie ein gutes Filmprogramm an Bord in deutscher Sprache, da sie keine andere Sprache versteht. Der Hinflug von Berlin-Tegel nach Kapstadt erfolgte mit der Lufthansa in der Business Class, wobei es zu einer Zwischenlandung; in Johannesburg kam. Der Rückflug erfolgte von Johanesburg mit South African Airlines[…]


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