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Amtsgericht Hannover
Az.: 543 C 1072/02
Verkündet am 19.03.2002
In dem Rechtsstreit wegen Schadenersatzes aus Reisevertrag hat das Amtsgericht Hannover, Abteilung 543, auf die mündliche Verhandlung vom 11. März 2002 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
TATBESTAND:
Der Kläger buchte für sich und seine Ehefrau bei der Beklagten eine Flugpauschalreise nach Mallorca in der Zeit vom 08.07. bis 22.07.2001 zu einem Gesamtreisepreis von 3.058,00 DM (=1.563,53 Euro). Der Kläger [...] Weiterlesen
“Diebstahl aus dem Hotelzimmer – Haftung des Reiseveranstalters?”