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Bundesgerichtshof
Az.: XII ZR 197-98
Urteil vom 15. 11. 2000
Vorinstanzen: OLG Hamm; AG Brilon
Leitsätze:
Zur Berücksichtigung einer einem Ehegatten in einem „qualifizierten Interessenausgleich“ für den Verlust seines Arbeitsplatzes infolge Betriebsstillegung zugesagten Abfindung in seinem für den Zugewinnausgleich maßgeblichen Anfangsvermögen, wenn der Interessenausgleich vor der Eheschließung, der Sozialplan, der die Abfindung im Einzelnen regelt, jedoch erst nach dem Stichtag vereinbart wird.
Normen:§ 1374 BGB; §§ 111, 112 BetrVG
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 15. November 2000 für Recht erkannt:
Die Revision der Antragsgegnerin gegen das Urteil des 7. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. Mai 1998 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu [...] Weiterlesen
“Abfindung im Zugewinnausgleich als Anfangsvermögen”