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Rechtsanwälte Kotz GbR

Änderungskündigungen (mehrere) zur selben Zeit

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Bundesarbeitsgericht
Az: 2 AZR 822/07
Urteil vom 10.09.2009

In Sachen hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. September 2009 für Recht erkannt:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Juli 2007 – 9 Sa 37/07 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Von Rechts wegen!
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von fünf ordentlichen Änderungskündigungen.

Der Kläger ist seit 1979 bei der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin als Packer beschäftigt. Einschließlich freiwilliger Zulagen und Prämie erzielte er zuletzt einen monatlichen Bruttoverdienst von 1.684,31 Euro.

Die Beklagte wurde im Jahr 1998 aus der insolventen S-Gruppe unter Übernahme von deren Produktionsbereich Kunststoffverarbeitung gegründet. Sie stellt Kunststoffverpackungen her, insbesondere für Molkereiprodukte, Fertiggerichte uÄ. In ihrem Betrieb in B beschäftigte sie im Juli 2006 insgesamt 271 Arbeitnehmer, davon 196 Arbeiter und 75 Angestellte.

Im Jahr 2001 trat die Beklagte aus dem tarifzuständigen Arbeitgeberverband der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie aus. Der zu diesem Zeitpunkt geltende Manteltarifvertrag (MTV) lief am 31. Dezember 2004 aus. Bereits im Jahr 2002 hatte die Beklagte mit einigen ihrer nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer ein „Bündnis für Arbeit“ geschlossen. Gegenstand der Verständigung war ua. eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 35 auf 40 Stunden. Im Gegenzug verpflichtete sich die Beklagte zur Zahlung von Zuschlägen für die 37., 39. und 40. Wochenstunde. Ferner wurde vereinbart, dass sie künftig die bisher auf der Grundlage des MTV geleistete Jahressonderzahlung nur noch auf freiwilliger Basis zahlen würde. Der Kläger war an diesen Absprachen nicht beteiligt.

Mit Datum vom 24. Juli 2006 erstellte die Beklagte einen Sanierungsplan. Darin ist angegeben, sie habe im Betrieb B in den vorangegangenen Geschäftsjahren – ausgenommen das Jahr 2004 – stets ein negatives operatives Ergebnis erzielt. Für die Kalenderjahre 2006 bis 2008 rechne sie aufgrund vorausschauend erstellter Gewinn- und Verlustrechnungen mit Verlusten im operativen Geschäft in Höhe von 1.831.000,00 Euro im Jahr 2006, 1.409.000,00 Euro im Jahr 2007 und 702.000,00 Euro im Jahr 2008. Der Sanierungsplan formuliert „zur Sicherung des Produktionsstandorts in B“ das Ziel,[…]


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