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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vertretung von mehreren Mandaten durch einen Anwalt

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nach RVG:
1. Allgemein:

Sofern der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Personen vertritt (z.B. Eheleute, eine ungeteilte Erbengemeinschaft, eine BGB-Gesellschaft, nicht eingetragene Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften, GmbH & Co. KG´s sowie Architekten, die gemeinsam ein Büro führen), so erhöht sich gem. Nr. 1008 VV RVG die Verfahrens- und Geschäftsgebühr um den Faktor 0,3, bzw. bei Beitragsrahmengebühren um 30 %, wobei die Erhöhungen den Faktor 2,0 jedoch nicht übersteigen dürfen.

2. Beispiele in tabellarischer Form in €:

Beispiel 1:

Vertretung von Eheleuten im gerichtlichen Verfahren mit mündlicher Verhandlung und Abschluss eines Vergleiches.

Streitwert
bis
1.200 €

Streitwert
bis
2.000 €

Streitwert
bis
4.000 €

Streitwert
bis
6.000 €

Verfahrensgebühr:

110,50

172,90

318,50

439,40

Erhöhung Nr. 1008 VV (2 Auftraggeber = 0,3):

25,50

39,90

73,50

101,40

Terminsgebühr:

102,00
[…]


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