Berufsordnung der Rechtsanwälte/innen:
Berufsordnung in der Fassung vom 01.11.2001
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geben sich durch die Versammlung ihrer frei gewählten Vertreterinnen und Vertreter folgende Berufsordnung, in der der Begriff Rechtsanwalt neutral als Berufsbezeichnung verwendet ist:
Berufsordnung in der Fassung vom 01.11.2001
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Freiheit der Berufsausübung
§ 1 Freiheit der Advokatur
Zweiter Teil
Pflichten bei der Berufsausübung
Erster Abschnitt
Allgemeine Berufs- und Grundpflichten
§ 2 Verschwiegenheit
§ 3 Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit
§ 4 Fremdgelder und andere Vermögenswerte
§ 5 Kanzlei
Zweiter Abschnitt
Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit der Werbung
§ 6 Werbung
§ 7 Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte
§ 8 Kundgabe beruflicher Zusammenarbeit
§ 9 Kurzbezeichnungen
§ 10 Briefbögen
Dritter Abschnitt
Besondere Berufspflichten bei der Annahme, Wahrnehmung und Beendigung des Mandats
§ 11 Unterrichtung des Mandanten
§ 12 Umgehung des Gegenanwalts
§ 13 Versäumnisurteil
§ 14 Zustellungen
§ 15 Mandatswechsel
§ 16 Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
§ 17 Zurückbehaltung von Handakten
§ 18 Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit
Vierter Abschnitt
Besondere Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden
§ 19 Akteneinsicht
§ 20 Berufstracht
Fünfter Abschnitt
Besondere Berufspflichten bei Vereinbarung und Abrechnung von Gebühren
§ 21 Honorarvereinbarung
§ 22 Gebühren- und Honorarteilung
§ 23 Abrechnungsverhalten
Sechster Abschnitt
Besondere Berufspflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer, deren Mitgliedern und gegenüber Mitarbeitern
§ 24 Pflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer
§ 25 Beanstandungen geg[…]