I. Einführung in das Mahnverfahren und das Klageverfahren
„Die Zeiten werden immer härter“. Solche oder ähnliche Äußerungen hört man seit einiger Zeit immer häufiger. Auffallend ist, dass die Zahlungsmoral in den letzten Jahren immer schlechter geworden ist und Inkassounternehmen regen „Zulauf“ haben. Hat man als Selbstständiger, Gewerbetreibender oder als Privatperson eine Forderung gegen „Jemanden“, so kann man diese auch mit einfachen Mitteln in Form eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides selbst eintreiben (bzw. es zumindestens selbst versuchen; gegen einen „Profischuldner“ ist in der Regel häufig kein „Kraut“ gewachsen). Man kann natürlich auch auf der anderen Seite stehen, man hält Geld z.B. wegen der Mangelhaftigkeit der Ware oder der erbrachten Dienstleistung zurück und der vermeintliche Gläubiger macht die Forderung im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens gelten. Auch in dieser Situation ist es besser zu wissen, was auf einen zukommt.
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Anmerkung: Bedenken Sie auch, dass die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB nur 3 Jahre beträgt. Lediglich rechtskräftig festgestellte Ansprüche sowie Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen und Ansprüche aus Insolvenzverfahren verjähren gem. § 197 BGB erst in 30 Jahren!
Für viele ist das gerichtliche Mahnverfahren jedoch „ein Buch mit sieben Siegeln“. Daher möchte ich Ihnen den Ablauf desselben und seine Möglichkeiten darstellen. Zur Veranschaulichung wird auch das Klageverfahren dargestellt, so dass Sie auch hierin einen Einblick erhalten.
1. Übersicht über das Mahnverfahren und das Klageverfahren
Mahnverfahren werden häufig auch durch Inkassobüros betrieben.
Im außergerichtlichen Verfahren und i[…]