Oberlandesgericht Karlsruhe
Az.: 13 U 94/01
Verkündet am 11.12.2002
Vorinstanz: LG Freiburg – Az.: 1 O 332/99
Das Oberlandesgericht Karlsruhe – 13. Zivilsenat in Freiburg – hat auf die mündliche Verhandlung vom 20.11.2002 durch f ü r R e c h t e r k a n n t :
1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 19.04.2001 – 1 O 332/99 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Kläger Ziff. 1 dem Grunde nach ein Anspruch auf Ersatz materieller wie immaterieller Schäden wegen des Haftbefehlsantrags der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 21.10.1997 sowie der von der Polizei gegen ihn durchgeführten Abhörmaßnahmen in der Zeit vom 21.03.1996 bis zum 24.11.1997 sowie dem Kläger Ziff. 2 ein Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens wegen der von der Polizei durchgeführten Abhörmaßnahmen für denselben Zeitraum zusteht.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung der Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf € 96.722,84 festgesetzt.
5. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand:
Die Kläger nehmen das beklagte Land auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch, weil die Staatsanwaltschaft Freiburg bzw. die Polizeibehörde in Freiburg nach klägerischer Auffassung ihre Amtspflichten verletzt haben.
Der Zweitkläger ist zusammen mit seiner Ehefrau Eigentümer des I.-hofes in H, auf dem auch deren Söhne, der Erstkläger und dessen jüngerer Bruder Walter, leben bzw. zum maßgebenden Zeitpunkt lebten.
I.
In der Zeit zwischen dem 07.01.1992 und dem 20.11.1995 kam es in H zu einer auffälligen Häufung von Bränden und Straftaten im Zusammenhang mit Brandstiftung und versuchter Brandstiftung:
1. Am 07.01.1992 brach gegen 06:38 Uhr im Ökonomieteil des I.-hofes erstmals ein Brand aus, der einen Schaden […]